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Auch für das 4. Quartal 2022 wird es einen Energiekostenzuschuss geben
Neue Steuerbefreiung beim Laden von E-Fahrzeugen durch die neue Sachbezugswerteverordnung
Abgeltung der Wohnraumnutzung im betrieblichen Bereich durch das Arbeitsplatzpauschale
Nochmalige coronabedingte Fristverlängerung für die Offenlegung von Jahresabschlüssen
Aufteilung von Pensionszeiten bei der Kinderziehung
Erweiterung und Anpassung der Pflichtveranlagungstatbestände
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